Onlinehandelsplattform Investchambers– Achtung
Von der Internethandelsplattform Investcchambers werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Edelmetall, Rohstoffe etc., und auch Anlagen im Forex-Bereich angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass man bestrebt sei, den Kunden verantwortungsbewusst mit den neuesten Innovationen bei Forex-Tools und -Ressourcen zu helfen, um sie beim Handel zu unterstützen und man durch erstklassigen Kundenservice sich als globale Marke etablieren wolle, indem man sicherstellen, dass Rentabilität, Erfolg und Zufriedenheit der Kunden im Mittelpunkt des Geschäfts stehen.
Weiterhin wird auf der Homepage damit geworben, dass man international weiter wachse und sich als globale Markte etabliere und die Rentabilität, der Erfolg und die Zufriedenheit der Kunden die Hauptpriorität bleiben – und das immer so sein wird und Branchenführer zu sein, bedeutem würde, mehr als nur die neuesten Technologien zu nutzen und das erfahrene Personal aus einer Gruppe von ehrlichen, zuverlässigen und fleißigen Fachleuten, deren Ziel die umfassende Betreuung der Kunden sei, bestehen würde.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von € / US-$ 100,00 bis €/ US-$ 100.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Mikrokonto,
- - ein Standardkonto,
- - ein Premiumaccount,
- - ein VIP-Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Investcchambers bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnhinweis der italienischen Finanzmarktaufsicht (CONSOB)
Allerdings hat die italienische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die CONSOB, einen Warnhinweis veröffentlich, dass diese u. a. die Webseite investcchambers.com in Italien gesperrt habe. Die CONSOB kann bezüglich Anbieter von Italien den Zugang zu Webseites blockieren, die Finanzdienstleistungen anbieten, ohne über eine entsprechende Genehmigung der italienischen Finanzmarktaufsicht zu verfügen.
Möglichkeiten für Anleger der Investcchambers
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Investcchambers bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform investcchambers.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Investchambers investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 25.10.2021