Internethandelsplattform InvestEXP – Achtung!
Von der Onlinehandelsplattform InvestEXP werden vor allem Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, sowie Anlagen im Forex-Bereich offeriert.
Auf der Webseite wird damit geworben, dass InvestEXP vor einigen Jahren mit der einzigartigen Vision gegründet wurde, unvergleichliche fortschrittliche Handelsbedingungen, fortschrittliche Ausbildung und hochmoderne Handelswerkzeuge in der Forex-Industrie anzubieten und aufgrund der kontinuierlichen Konzentration auf die Lokalisierung der Produkte und Dienstleistungen InvestEXP zu der globalen Marke wurde, die es heute ist, um jeden Markt gerecht zu werden, mit der Zusammenarbeit von talentierten und erfahrenen Teams auf der ganzen Welt.
Auch wird auf der Homepage dargestellt, dass mit InvestEXP als Finanzmakler der Anleger sicher sein kann, dass er alle professionelle Unterstützung erhält, die er benötigt, um im Forex-Handel einzusteigen.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Konkrete Warnhinweise der BaFin
Die BaFin hat gegenüber der InvestEXP soweit diese Anlagen in Forex, Differenzkontrakten und anderen Finanzinstrumenten anbietet, angeordnet, die unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und abzuwickeln.
Von der InvestEXP würde über eine Anlagevermittlung, ein Finanztransfergeschäfte sowie Einlagen- und ein Kreditgeschäft betrieben, ohne dass dafür eine Erlaubnis der BaFin besteht, so die BaFin.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat darauf hingewiesen, dass die vorherigen Betreiber von der Plattform www.beexp.de nun unter www.investexp.de auftreten und unter dieser Bezeichnung keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt worden sei.
Zu www.beexp.de hat die BaFin auch davor gewarnt, dass es sich um einen Identitätsmissbrauch handelt und in betrügerischer Absicht versucht wird, Verbraucher zur Überweisung von Geldern zu animieren, deren Rückzahlung garantiert wird. Auch sei wahrheitswidrig behauptet, dass Beexp eine hundertprozentige Tochter der IG Europe GmbH sei.
Einschreiten der BaFin gegen InvestEXP
Gegenüber der InvestEXP hat die BaFin nach einer eigenen Mitteilung der Behörde angeordnet, unerlaubt betriebene Geschäfte sofort einzustellen.
Nach Ansicht der BaFin wird seitens der InvestEXP ein Einlagen- und Kreditgeschäft sowie eine Anlagevermittlung und auch ein Finanztransfergeschäft betrieben, ohne dass dafür eine Genehmigung der BaFin besteht.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform InvestEXP und anderer Handelsplattformen, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass InvestEXP unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der InvestEXP
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der InvestEXP bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform investexp.de investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform InvestEXP investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 12.03.2021