Onlinehandelsplattform iron-bits.com – BaFin ermittelt
Bezüglich der Betreibergesellschaft der Handelsplattform iron-bits.com, der Iron-Bits Ltd., hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass diese keine Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Nach Auffassung der BaFin begründen die Inhalte der Homepage iron-bits.com sowie die der BaFin bekannten Informationen und Unterlagen die Annahme, dass seitens der Betreibergesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbracht werden.
Die BaFin ermittelt insoweit.
Von der Internethandelsplattform iron-bits.com werden insbesondere Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes etc., angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass iron-bits.com ein sicheres und geschütztes Online-Handelsumfeld bietet, das für einen effizienten und zuverlässigen Handel absolut notwendig ist.
Auf der Webseite wird auch damit geworben, dass iron-bits.com ein zukunftsorientiertes Maklerunternehmen sei, das im Jahre 2015 mit einem soliden Ruf gegründet worden sei, das qualitativ hochwertige Online-Handelsdienstleistungen für eine ständig wachsende Zahl von Kunden, Privatkunden und institutionelle Anleger anbietet und allen geschätzten Kunden erstklassige Handelsbedingungen anbietet.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von € 250,00 bis € 50.000,00 offeriert, nämlich
- - ein Silber Konto,
- - ein Gold Konto,
- - ein Platin Konto,
- - ein VIP Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Möglichkeiten für Anleger der iron-bits.com
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der iron-bits.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform iron-bits.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform iron investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 13.09.2021