
Juicy Fields – BaFin verbietet Anlagen in Cannabispflanzen
Nach Auffassung der BaFin handelt es sich bei dem von der Juicy Holdings B.V., ursprünglich Juicy Fields, angebotenen Anlagen in Cannabispflanzen um Anlagen im Sinne des VermAnlG. Wenn eine Anlage dem VermAnlG unterfällt, muss ein Anbieter, bevor er derartige Anlagen öffentlich anbietet, einen Prospekt veröffentlichen, der zuvor von der BaFin gebilligt werden muss. Die BaFin prüft zwar nicht den Inhalt des Prospektes auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität und Widerspruchsfreiheit und auch eine Prüfung der Seriosität des Anbieters findet durch die BaFin nicht statt. Ohne einen von der BaFin gebilligten Prospekt darf ein Anbieter aber Anlagen in Deutschland nicht anbieten. Die öffentlichen Angebote erfolgten zuletzt über die Webseite der Juicy Holdings B.V. Soweit auch behauptet würde, dass die BaFin Angebote der Juicy Holdings B.V. wieder freigegeben habe, ist dies laut BaFin falsch. Auch habe die BaFin keine Internetseiten blockiert.Aktuelle Entwicklungen 18.08.2022
Juicy Fields, Juicy Holdings B.V. – Untersuchungen durch Ermittlungsbehörden
Von den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden wurden kürzlich bezüglich zwölf mutmaßlich Verantwortlicher von Juicy Fields Durchsuchungen in mehreren Wohnungen und Geschäftsräumen von fünf Firmen und an zwei Standorten durchgeführt. Dabei sind auch zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt worden.
An den Durchsuchungen haben auch Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilgenommen. Die BaFin hatte der Juicy Holdings B.V. das öffentliche Angebot von Anlagen in Cannabispflanzen von verschiedenen Sorten untersagt.
Über die Ermittlungen, die offenbar wegen des Verdachts des Betruges geführt werden, soll nun herausgefunden werden, ob und ggf. in welchem Umfang überhaupt Cannabispflanzen erworben worden sind.
Dabei wird auch dem Verdacht nachgegangen, ob ein sog. Schneeballsystem praktiziert wurde, also dass Auszahlungen an Anleger durch Einzahlungen von neuen Anlegern finanziert worden sind, ohne dass tatsächlich die Anlage von Kapital in Cannabispflanzen beabsichtigt war.
Für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses ist der Verdacht einer Straftat erforderlich.
Von der Staatsanwaltschaft sind auch Mindestarreste, die auf die Sicherung von Vermögenswerten gerichtet sind, vollstreckt worden.
Zunächst gilt zwar die Unschuldsvermutung. Sollte sich jedoch der Verdacht des Betruges bestätigen, können für Anleger auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen verantwortliche Personen und ggf. beteiligte Firmen durchgesetzt werden.
Es ist zu erwarten, dass Anleger die von ihnen investierte Gelder nur über rechtliche Schritte zurückerhalten können. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet geschädigten Anlegern von Juicyfields ihre Unterstützung im Hinblick auf eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und eine Durchsetzung von Ansprüchen an.
Drohen Anleger der Juicy Holdings B.V. bzw. Jucyfields Verluste?
Ursprünglich wurden die Anlagen in Cannabispflanzen unter der Namen Juicyfields über die Webseite juicyfields.io angeboten. Anlegern wurde im Rahmen eines sog. E-Growings offeriert, Kapital in Cannabispflanzen für medizinische Zwecke zu investieren, um über den Anbau, die Ernte und einen anschließenden Verkauf Gewinne zu erzielen. Es wurden auch hohe Renditen versprochen. Anleger konnten sich bezüglich der Sorte JuicyFlash bereits mit einer Mindesteinlage von € 50,00 beteiligen. Beworben wurden die Anlagen auch über verschiedene Social Media-Kanäle. Auf der Plattform Juicyfields soll es 500.000 Nutzer gegeben haben. Die Webseite von juicyfields.io ist aber nicht mehr für die Anleger erreichbar und auch Videos auf der Plattform und in Social Media-Kanälen sind nicht mehr existent. Auch fand mehrfach ein Wechsel im Impressum hinsichtlich der verantwortlichen Firmen bzw. Personen statt. Zu Beginn des Jahre 2022 fand sich dann auch statt der ursprünglich im Impressum genannten Firma Juicy Grow GmbH, Berlin, die Firma Juicy Holdings B.V., Amsterdam im Impressum von juicyfields.io. Aufgrund dieser Umstände müssen Anleger befürchten, dass die von ihnen eingezahlten Gelder zunächst einmal verloren sind und das Kapital nur über rechtliche Schritte wiedererlangt werden kann.Auch Angebot von Nachrangdarlehen ohne gebilligten Prospekt
Die BaFin hatte bereits im März 2022 vor Anlagen in Form von Nachrangdarlehen der Juicy Holdings B.V. gewarnt. Über die Webseite juicyfields.crowddesk.io waren Anlagen in Form von Nachrangdarlehen angeboten worden. Dafür existierte laut BaFin kein von der Behörde gebilligter Prospekt. Auch bei Anlagen in Nachrangdarlehen bestehen hohe Risiken, insbesondere auch das Risiko eines Totalverlustes, soweit Ansprüche von Anlegern, wenn ein wirksamer Nachrang vereinbart worden ist, hinter Ansprüchen aller anderen Gläubiger nachrangig sind. Nach der Warnung der Behörde hatte die Juicy Holdings B.V. das Angebot in Form von Nachrangdarlehen eingestellt, so die BaFin und nun die Anlagen in Cannabispflanzen angeboten.Möglichkeiten für Anlege der Juicy Holdings B. V. bzw. Juicy Fields
Anleger, die der Juicyfields bzw. der Juicy Holdings B.V. Kapital für Anlagen zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlt Kapital wieder zurückzuerhalten. Soweit Anlagen angeboten wurden, ohne dass zuvor ein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlich worden ist, kann sich für einen Anleger nach § 21 VermAnlG ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gegen Übernahme der Vermögensanlage gegen den Emittenten oder Anbieter ergeben. Auch andere Ansprüche sind denkbar. Es gibt zwischenzeitlich auch strafrechtliche Ermittlungen bei einer Staatsanwaltschaft. Wenn sich aus diesen strafrechtlichen Ermittlungen der Vorwurf von strafbaren Handlungen, z. B. im Sinne des Betruges, bestätigen würde, kann sich für einen Anleger auch die Möglichkeit ergeben, gegen beteiligte Firmen bzw. deren verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen. Anleger die bei Juicyfields bzw. der Juicy Holdings B.V. investiert haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, um den erlittenen Schaden wieder zu realisieren, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die geschädigte Anleger berät und vertritt. Stand: 29.07.2022Anleger die bei der Internethandelsplattform Juicy Fields investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.