Internethandelsplattform Kingdom-Investments – BaFin ermittelt
Bezüglich der Onlinehandelsplattform kingdom-investments.io hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass sie der A.K.P.U Group LLC keine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.
Weiterhin verweist die BaFin darauf, dass in einer früheren Version der Webseite kingdom-investments.io als Betreibergesellschaft noch eine Bright Space Ltd. genannt worden sei, die auch über keine Erlaubnis der BaFin verfüge.
Sowohl die A.K.P.U Group LLC als auch die Bright Space Ltd. würden nicht der Aufsicht der BaFin unterliegen.
Besucher der Webseite kims-ltd.co würden auf die Webseite von kingdom-investments.io weitergeleitet.
Bei kingdom-investments.io würde es sich um einen Klon der britischen Gesellschaft Kingdom Investments Management Limited handeln, die bei der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA) registriert sei, so die BaFin.
Zusammenhänge zwischen kingdom-investments.io und der Kingdom Investments Management Limited bestehen nach Auskunft der BaFin nicht und es würde sich um einen Identitätsmissbrauch seitens kingdom-investments.io handeln.
Nach Meinung der BaFin begründen die ihr vorliegenden Informationen und Unterlagen und die Inhalte der Webseite die Annahme, dass von der Plattform kingdom-investments.io unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Angebot von Forex-Anlagen und Differenzkontrakten
Von der Internethandelsplattform kingdom-investments.io werden u. a. Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Indizes und Rohstoffe sowie u. a. Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Homepage wird ausgeführt, dass man bei Kingdom Investments stolz darauf sei, neben einigen der besten Handelsbedingungen der Branche eine völlig transparente und qualitativ hochwertige Ausführung zu bieten.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Kingdom-Investments bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Kingdom-Investments
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Wenn nur Kontrakte vermittelt würden, kann es sich im Übrigen um eine Vermittlung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpHG handeln. Auch dafür wäre eine Erlaubnis der BaFin erforderlich, die, soweit bekannt, nicht gegeben ist.
Soweit von der Kingdom-Investments bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform kingdom-investments.io investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Kingdom-Investments investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 15.02.2023