Onlinehandelsplattform LexaTrade – Achtung
Von der Internethandelsplattform LexaTrade werden Anlagen im Bereich des Forex-Handels und auch Kontrakte in Indizes, Aktien und Rohstoffen angeboten.
Auf der Homepage lexatrade.com wird damit geworben, dass man über die Plattform von jedem Ort der Welt aus frei Handeln und investieren könne, in dem man die High-Tech-Funktionalität, die Geschwindigkeit und die Rentabilität des Terminals nutzt und der Kunde alle Funktionen nutzen und Gewinne bei minimalen Risiko machen soll.
Als Vorteile werden eine
- - große Auswahl von Instrumenten,
- - ein rechtszeitiges Risikomanagement,
- - alle Transaktionen stehen unter Kontrolle,
- - die besten Handelslösungen,
hervorgehoben.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 10.000,00 bis US-$ 150.000,00 offeriert, nämlich
- - ein Mini Konto,
- - ein Standard Konto,
- - ein Gold Konto,
- - ein Platinum Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Kontrakten in Aktien, Indizes und Rohstoffen
Bei einem Handel in Form von Kontrakten in Aktien, Indizes und Rohstoffen bestehen hohe Risiken.
Es droht ein Totalverlust, insbesondere auch, wenn derartige Anlagen in Form von Differenzkontrakten ausgeführt werden.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform LexaTrade und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die LexaTrade unseriös ist.
Soweit ersichtlich, verfügt die LexaTrade bzw. deren Betreibergesellschaft über keine Erlaubnis der BaFin.
Optionen für Anleger der LexaTrade
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der LexaTrade bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform lexatrade.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform LexaTrade investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 09.10.2020