
Onlineplattform Lloyd Fx – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Lloyd Fx wird unter der Domain lloydfx.com u. a. der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) – hohe Risiken
Der Handel mit sog. CFD´s ist für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform Lloyd Fx fungiert eine Firma Lloyd George Trustworthy Services Ltd.
Wo diese Betreibergesellschaft ihren Sitz haben soll, ist dem Internetauftritt der Firma Lloyd Fx nicht zu entnehmen. Auf der Webseite der Firma Lloyd Fx war im Oktober 2021 kein rechtsverbindliches Impressum hinterlegt.
Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma Lloyd Fx bzw. deren Betreibergesellschaft, Lloyd George Trustworthy Services Ltd., keine Erlaubnis erteilt, in Deutschland Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen zu erbringen. Die Firmen Lloyd Fx sowie Lloyd George Trustworthy Services Ltd. verstoßen deshalb gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und damit gegen geltendes deutsches Recht.
Dies spricht nicht für die Seriosität der Firma Lloyd Fx und Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Lloyd Fx.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Lloyd Fx investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 18.11.2021