Onlineplattform LonghornFX– Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform LonghornFX wird unter der Domain longhornfx.com u. a. der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) – hohe Risiken
Der Handel mit sog. CFD´s ist für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Als Betreibergesellschaft der Internethandelsplattform LonghornFX fungiert eine Firma Longhorn LLC, die ihren Sitz auf St. Vincent und den Grenadinen hat.
Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde weder der Firma LonghornFX noch deren Betreibergesellschaft, Longhorn LLC, eine Erlaubnis erteilt, in Deutschland Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Die vorgenannten Firmen verstoßen deshalb gegen geltendes deutsches Recht bzw. insbesondere gegen das Kreditwesengesetz (KWG), wenn sie über die Handelsplattform für deutsche Anleger den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) abwickeln.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform LonghornFX.
Anleger die bei der Internethandelsplattform LonghornFX investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 06.12.2021