
Plattform marketscap – Vorsicht
Von der Handelsplattform marketscap werden Anlagen in Kryptowährungen angeboten. Auf der Homepage der Plattform wird auf ein Angebot von über 800 Kryptowährungen und Initial Coin Offerings (ICO`s) verwiesen.
Es wird damit geworben dass ihr Team ihr größtes Kapital sei und es ihre Mission sei, Investoren die Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um effektiv an den Möglichkeiten teilhaben zu können und die Interessen der Kunden immer an erster Stelle stehen würden.
Risiken bei Anlagen in Bitcoins
Bitcoins können z. B. zum Einen verloren oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Bitcoins besteht in Wertschwankungen. Bitcoins sind nicht durch einen realen Wert gedeckt. Auch kann der Einstieg von Spekulanten, die Bitcoins nicht als Zahlungsmitteln erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was auch erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform marketdcap und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die marketscap unseriös ist.
BaFin ermittelt
Hinsichtlich der marketscap hat die BaFin darauf hingewiesen, dass sie dieser keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Nach Meinung der BaFin begründen die Inhalte der Homepage und die der BaFin bekannten Informationen und Unterlagen die Annahme, dass seitens der Gesellschaft unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbracht werden.
Möglichkeiten für Anleger der marketscap
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen im Forex-Handel, in Bitocins, in CFD´s und binäre Optionen auf
- • Rohstoffe,
- • Aktien,
- • Indizes,
- • Währungen und
- • Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die marketscap, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der marketscap bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform MarketsCap investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Stand: 24.06.2020