Internethandelsplattform Metaversefx – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform Metaversefx wird insbesondere ein Handel in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass Metaversefx-Händler so aufgebaut seien, dass selbst Anleger ohne Handelserfahrung erfolgreich Gewinne erzielen und das Programm im Gegensatz zu allen anderen Anlegern unabhängig von den Marktbedingungen feste stündliche Zinsen garantiere.
Außerdem wird auf der Webseite auch damit geworben, dass Metaversefx Traders Ltd. mit Hauptsitz in London im Jahr 2019 sich bereits zum am schnellsten wachsenden Handelsunternehmen Panamas entwickelt habe und der Name für effektive und profitable Handelslösungen steht, bei denen die Anleger wenig bis gar keine Handelserfahrung benötigen und Metaversefx Traders Ltd. eine automatische Online-Anlageplattform mit einem Team professioneller Trader sei, die sich hauptsächlich auf den Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen über mehrere Börsen und Märkte konzentrieren und dank der außergewöhnlichen Diversifikation der Anlagen man in der Lage sei, den Anlegern stetige Erträge zu liefern.
Es werden auch verschiedene Investitionspläne mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 300,00 bis US-$ 60.000,00 angeboten, nämlich
- - ein BASIC PLAN mit 25 % nach fünf Tagen,
- - ein GOLD Plan mit 35 % nach fünf Tagen,
- - ein ELITE Plan mit 50 % nach fünf Tagen,
- - ein PLATINUM Plan mit 75 % nach fünf Tagen.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Metaversefx bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA)
Nach einem Hinweis der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FCA, handelt es sich bei der Metaversefx um eine Gesellschaft, die nicht bei der FCA registriert ist, also nicht der Aufsicht der FCA unterliegt und die ohne Genehmigung der FCA Finanzdienstleistungen in Großbritannien anbietet.
Möglichkeiten für Anleger der Metaversefx
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Metaversefx bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform metaversefx.online investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Metaversefx investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 21.04.2022