Onlinehandelsplattform Moon Quota – Achtung
Die Internethandelsplattform Moon Quota bietet Investitionen bzw. ein Handel in Kryptowährungen an.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass Moon Quota eine globale Krypto-Finanzlösung für alle Krypto-Enthusiasten sei, die auf der Suche nach einer zuverlässigen, sicheren und zuverlässigen Plattform seien und Moon Quota den Kunden die Möglichkeit anbietet, ihre Finanzen in einer gesicherten Umgebung zu erweitern, ohne dass sie sich komplexe Handelsfähigkeiten aneignen müssen.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass die Vision ein wenig einfach sei und Kryptowährung die Ewigkeit seien und eine Mehrheit der Gesellschaft mit sicheren Renditen punkten könne und man die weltweit größte und zuverlässigste Online-Finanzplattform aufbauen und allen den Kunden eine maximale Gewinnchance bieten wolle.
Es werden auch verschiedene Investitionspläne mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 100,00 bis US-$ 10.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Investitionsplan STANDARD,
- - ein Investitionsplan PLATIN,
- - ein Investitionsplan GOLD und
- - ein Investitionsplan DIAMANT.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Moon Quota bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Moon Quota
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Moon Quota bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform moonquota.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Moon Quota investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 23.03.2022