
Onlinehandelsplattform novo-trade – BaFin ermittelt
Bezüglich der Betreibergesellschaft der Internethandelsplattform novo-trade.de, der Lencher ExPro LLC, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass diese keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Nach Auffassung der BaFin begründen die Inhalte der Homepage der novo-trade sowie die Top-Level-Domain „de“, die für eine Zuordnung des Angebots nach Deutschland sprechen, die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringt.
Die BaFin ermittelt insoweit.
Von der Onlinehandelsplattform novo-trade werden vor allem Anlagen in Devisen und Edelmetallen angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass sich die Novo-Trade Group innerhalb kürzester Zeit den Respekt von Tradern und Finanzexperten verdient hat.
Außerdem wird auf der Homepage damit geworben, dass die Novo-Trade Group bestrebt ist, ein einzigartiges Handelserlebnis zu bieten, das auf fairen und transparenten Preisen, excellenten und jederzeit verfügbarem Kundenservices sowie spezialisierten Lern- und Schulungswerkzeugen basiert und das wichtigste Anliegen als preisgekrönter und schnellwachsender Multi-Asset-Broker sei, allen Handelsbedürfnissen der Kunden gerecht zu werden.
Als Kontoformen werden
- - ein echtes Konto und
- - ein Islamisches Konto
angeboten.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die novo-trade bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der novo-trade
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der novo-trade bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform novo-trade.de investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform novo investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 26.09.2021