
Handelsplattform Orotrader – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Orotrader werden unter der Domain orotrader.com CFD-Handelsgeschäfte angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) – hohe Risiken
Der Handel mit sog. CFD´s ist für Privatpersonen ebenfalls nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die Firma Orotrader bzw. deren Betreibergesellschaft, eine Firma Ventura Group, die ihren Sitz auf St. Vincent und den Grenadinen hat, verfügen über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland Handelsgeschäfte im Bereich des Handels mit finanziellen Differenzkontrakten (CFD´s) anzubieten.
Die Firma und Ihre Verantwortlichen verstoßen deshalb gegen § 32 Kreditwesengesetz (KWG), wenn an den deutschen Aufsichtsbehörden vorbei mit deutschen Anlegern Handelsgeschäfte getätigt werden.
Darüber hinaus wurde seitens der spanischen Finanzmarktaufsicht (CNMV) am 18.01.2021 eine Warnmeldung zum Thema Orotrader veröffentlicht, wobei in dieser Warnmeldung mitgeteilt wurde, dass das Unternehmen nicht berechtigt sei, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.
Dies wirft kein gutes Licht auf die Handelsplattform Orotrader. Anleger sollten größte Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Orotrader.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Orotrader investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 11.03.2021