PAM Pazifik Asset Management – BaFin ermittelt
Hinsichtlich der PAM Pazifik Asset Management hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass die unbekannten Betreiber der Handelsplattform pamtrade24.com mit angeblichem Sitz bzw. Adressen in München und Berlin, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Die unbekannten Betreiber der Plattform würden unter dem Namen PAM Pazifik Asset Management auftreten und auf Geschäftspapieren die Firma „Pazifik Invest & Immobilien AG“ verwenden und die angegebene Anschrift in München als auch die Handelsregisternummer würden zu einer bereits ab Ende 2019 aus dem Handelsregister gelöschten Gesellschaft gehören, so die BaFin.
Mitarbeiter der eine PAM Pazifik Asset Management würden nach dem Hinweis der BaFin Anleger unaufgefordert telefonisch kontaktieren und zum Erwerb von Aktien oder auch zu einer Anlage in Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) über die Handelsplattform pamtrade24.com überreden.
Die BaFin ermittelt insoweit.
Von der Internethandelsplattform pamtrade24.com werden vor allem Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass man mit Vertrauen auf der weltweit führenden Sozial-Tradingplattform handeln soll und man sich Millionen anschließen soll, die bereits eine intelligentere Investition entdeckt haben, in dem sie automatisch die führenden Händler in der Community kopieren oder man sich kopieren lassen solle, um ein zweites Einkommen zu erzielen.
Auf der Homepage wird auch damit geworben, dass man bei pamtrade24.com kontinuierlich die traditionelle Geldmanagementbranche transformiere, um die Finanzmärkt für alle, an jedem Ort zugänglich zu machen.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Möglichkeiten für Anleger der Pamtrade24.com
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der pamtrade24.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform pamtrade24.com. investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform PAM Pazifik Asset Management investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 26.09.2021