Internethandelsplattform Paragon-Trade – Achtung
Von der Internethandelsplattform Paragon-Trade werden verschieden Anlagen, insbesondere in Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Akten, Indizes und Rohstoffe sowie auch Anlagen im Forex-Bereich, angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass Paragon-Trade eine breite Platte von Handelsmärken für Millionen von Händlern mit unterschiedlichen Bedürfnissen bietet und die Kunden bereits die vorteilhaften Angebote, unabhängig von ihrem Kompetenzniveau, nutzen.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass Paragon-Trade die beste und gefragteste Investmentgesellschaft ist und ein vorteilhafter Aspekt des Unternehmens das Online-Handelssystem sei und man jedem Händler bei der Auswahl der richtigen Handelsmethode und des richtigen Finanzinstruments hilft, um den Umsatz anzukurbeln und Paragon-Trade seit der Gründung gewachsen ist, um Privatkunden und institutionellen Kunden in mehr als 170 Ländern zu bedienen.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 250,00 bis US-$ 75.000,00 offeriert, nämlich
- - ein MICRO Konto,
- - ein STANDART Konto,
- - ein TRADER Konto,
- - ein PREMIUM Konto,
- - ein PRO Konto,
- - ein VIP Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Paragon-Trade bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA)
Nach einem Hinweis der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Financial Conduct Authority (FCA), handelt es sich bei Paragon-Trade um eine Gesellschaft, die von der FCA nicht autorisiert und nicht bei der FCA registriert ist, also nicht der Aufsicht der FCA unterliegt und die ohne Genehmigung der FCA Finanzdienstleistungen anbietet.
Möglichkeiten für Anleger der Paragon-Trade
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Paragon-Trade bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform prgntrade.co investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Paragon-Trade investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 19.03.2021