Onlineplattform Predator Capital & Management Group Ltd. –BaFin ermittelt
Hinsichtlich der Predator Capital & Management Group Ltd. mit Adresse Cardiff, Großbritannien, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft über keine Erlaubnis der Behörde nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften besitzt und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Nach Auffassung der BaFin begründen die Inhalte der Website predator-diamanten.de sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, die Annahme, dass die Predator Capital & Management Group Ltd. in Deutschland unerlaubt Bankgeschäfte betreibt, soweit sie bei dem Verkauf von Diamanten den Rückkauf dieser Diamanten vereinbart.
Auf der Homepage predator-diamanten.de wird dargestellt, dass der Erwerb physischer Diamanten zu 100 % transparent und absolut sicher sei und man die persönliche Übergabe verständlich und nachvollziehbar gestalte und dass den Diamantenkauf zu einem absolut sicheren Investment mache, bei dem man kein Risiko eingehe.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass die Predator Capital & Management Group Ltd. entstanden sei, um dem immer größer werdenden Bedarf nach Anlagediamanten in hoher Qualität zu fairen Preisen gerecht zu werden und über 30 Jahre Markterfahrung von Diamantexperten, Diamanthändlern, versierten Kauf- und Steuerfachleuten sowie eine Zahlungsabwicklung über ein Rechtsanwalts-Treuhandkonto einen absolut sichere und transparente Kaufabwicklung für die Kunden gewährleisten würde.
Es wird auf der Homepage auch dargestellt, dass die Dienstleistungen auch den Rückkauf von Diamanten beinhalten.
Die BaFin ermittelt insoweit wegen unerlaubter Geschäfte gegen die Predator Capital & Management Group Ltd.
Möglichkeiten für Anleger der Predator Capital & Management Group Ltd.
Anleger, die der Predator Capital & Management Group Ltd. Kapital für einen Kauf von Diamanten zur Verfügung gestellt haben und Schwierigkeiten, etwa im Hinblick auf einen Rückkauf der Diamanten haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.
Soweit von der Predator Capital & Management Group Ltd. gemäß der BaFin dadurch, dass bei einem Verkauf der Diamanten auch ein Rückkauf der Diamanten vereinbart wird, unerlaubt Bankgeschäfte betrieben werden, kann es sich um ein Einlagengeschäft nach KWG handeln, für dass die Predator Capital & Management Group Ltd. über eine Erlaubnis der BaFin verfügen muss.
Eine entsprechende Erlaubnis hat aber die Predator Capital & Management Group Ltd. nach den Hinweisen der BaFin nicht.
Soweit unerlaubt Bankgeschäfte betrieben werden, können nach der Rechtsprechung sowohl die anbietende Gesellschaft, also die Predator Capital & Management Group Ltd., als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG auf Schadensersatz haften.
Auch weitere Ansprüche sind denkbar.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der Predator Capital & Management Group Ltd. Kapital zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Predator Capital & Management Group Ltd investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 09.06.2022