Handelsplattformen qoin.capital sowie qoin-capital – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattformen qoin.capital sowie qoin-capital werden unter der Domain qoin.capital.com und qoin-capital.com Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD´s), die auf Kryptowährungen, Rohstoffe, Anleihen, Aktien, Währungen und Derivate laufen, angeboten und mit deutschen Anlegern Handelsgeschäfte abgeschlossen.
Darüber hinaus trifft das Unternehmen in diesem Zusammenhang selbst Anlageentscheidungen über Handelskonten, die Kunden zuvor auf den vorgenannten Plattformen eröffnet haben.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) – hohe Risiken
Der Handel mit sog. CFD´s ist für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die Betreibergesellschaft der Firmen qoin.capital und qoin-capital, eine Firma Qoin Capital Ltd., hat keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland Handelsgeschäfte im Bereich des CFD-Handels anzubieten.
Die BaFin stellte im Rahmen eines Bescheids vom 17.08.2020 fest, dass die Qoin Capital Ltd. sowie die Handelsplattformen qoin.capital und qoin-capital ohne Erlaubnis der BaFin einen Eigenhandel und eine gewerbsmäßige Finanzportfolioverwaltung betreiben, in dem sie mit deutschen Kunden entsprechende Handelsgeschäfte abschließen und Anlageentscheidungen für die deutschen Anleger treffen. Damit verstoßen sowohl die Betreibergesellschaft als auch die Firmen qoin.capital und qoin-capital gegen das Kreditwesengesetz (KWG), nachdem sie unerlaubt handeln.
Negativ ist auch hervorzuheben, dass sich auf den Internetseiten der beiden vorgenannten Handelsplattformen kein rechtsverbindliches Impressum findet.
Dies wirft ein äußerst negatives Licht auf die Firmen qoin.capital und qoin-capital.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattformen qoin.capital und qoin-capital.
Anleger die bei der Internethandelsplattform qoin.capital und qoin-capital investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 01.10.2020