
Onlineplattform Safemoon-Trader – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Safemoon-Trader wird unter der Domain safemoon-trader.com u. a. der Handel mit Kryptowährungen angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Beim Erwerb von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. b. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Internethandelsplattform Safemoon-Trader sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma Safemoon-Trader ebenso wenig zu entnehmen, wie die Tatsache, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Safemoon-Trader oder einer Betreibergesellschaft sind.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte im Rahmen einer Pressemitteilung vom 01.12.2021 klar, dass die Safemoon-Trader, deren Geschäftssitz unbekannt sei, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen besitzt.
Die Inhalte der von der Safemoon-Trader betriebenen Webseite sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen – so die BaFin – würden die Annahme rechtfertigen, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Im Übrigen würden sich auf der Webseite weder ein Impressum noch sonstige Informationen zum Geschäftssitz des Anbieters finden.
Die Firma Safemoon-Trader handelt folglich unerlaubt und verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Safemoon-Trader.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Safemoon investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 20.01.2022