Internethandelsplattform StakingTrades – Achtung
Die Onlinehandelsplattform StakingTrades bietet Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes, Rohstoffe, Kryptowährungen und Forex-Anlagen an.
Auf der Homepage wird ausgeführt, dass das Team von StakingTrades einem die bestmögliche Handelsumgebung zur Verfügung stellt, auf der man mit Leichtigkeit mit bevorzugten Assets traden könne und man alles bereitstellt, was man für den Erfolg auf den Finanzmärkten benötigen würde und Trader aller Erfahrungsstufen bei StakingTrades eine Handelserfahrung der höchsten Qualität erhalten.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass man eine beeindruckende Gruppe von Finanzexperten zusammengestellt habe, um die Plattform von StakingTrades zu entwickeln und das Team eine sichere und transparente Handelsumgebung entwickelt habe, welche alle Tools, Dienstleistungen und Ressourcen enthält, um effektiv auf den Finanz- und Kryptomärkten traden zu können.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von € 5.000,00 bis € 250.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Silber Konto,
- - ein Gold Konto,
- - ein Platin Konto,
- - ein VIP Konto,
- - ein Diamant Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die StakingTrades bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Konkrete Ermittlungen der BaFin zur Betreibergesellschaft STG CONSULT PLC.
Die BaFin hat darauf hingewiesen, dass sie der Betreibergesellschaft von StakingTrades, der STG CONSULT PLC. keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat und das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt wird.
Die Inhalte der Webseite begründen nach Meinung der BaFin die Annahme, dass seitens der STG CONSULT PLC. Unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Möglichkeiten für Anleger der StakingTrades
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der StakingTrades bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform StakingTradess.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform StakingTrades investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 14.04.2022