Handelsplattform Starlingfe – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform Starlingfe werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s), auf Rohstoffe, Aktien, Indizes und Forex angeboten.
Auf der Homepage wird damit geworben, dass Starlingfe sich verpflichtet hat, seinen Kunden die besten Handelsbedingungen, die möglich sind, zu bieten.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit unterschiedlichen Leistungsspektrum, wie etwa unterschiedliche Hebel sowie auch unterschiedliche Mindesteinzahlungen von US-$ 250,00 bis US-$ 5.000,00 angeboten, nämlich
- - ein MICRO Konto,
- - ein SILBER Konto,
- - ein GOLD Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Investorenwarnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA)
Seitens der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FMA, wurde bezüglich der Internethandelsplattform Starlingfe bzw. der STARLINGFE Ltd. mit angeblichem Sitz in London, Großbritannien, eine Investorenwarnung veröffentlicht.
Die FMA hat dabei darauf hingewiesen, dass Starlingfe bzw. STARLINGFE Ltd. nicht berechtigt sind, konzessionspflichte Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung nicht gestattet ist.
Die FMA kann die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte oder natürliche juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich oder im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform Starlingfe und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die Starlingfe unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der Starlingfe
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Starlingfe, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der Starlingfe bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform starlingfe.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Starlingfe investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 11.08.2020