Onlinehandelsplattform StormGain– Achtung
Von der Internethandelsplattform StormGain wird ein Handel in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Homepage wird ausgeführt, dass man, inspiriert von dem Wunsch, den Handel mit Kryptowährungen für alle rentabler zu gestalten, StormGain das Beste aus Investitionen und Kryptowährungsmärkten herausnimmt und eine Plattform für den Handel von Futures-Kontrakten für Kryptowährungen zur Verfügung stellt.
Mit der Plattform können man sowohl von steigenden als auch von fallenden Märkten profitieren und die beliebtesten Kryptowährungspaare mit einem Hebel von bis zu 1:300 handeln.
Außerdem wird auf der Homepage auch damit geworben, dass StormGain eine Vielzahl von Orderarten und Trading-Tools, maßgeschneiderte Kauf- und Verkaufssignale sowie die niedrigsten Gebühren unter den Wettbewerbern anbietet würde - alles, was man benötigen würde, um die Handelserfahrung voll auszuschöpfen und StormGain traditionelle und fortschrittliche Handelsfunktionen mit einer benutzerfreundlichen Oberfläche und einem 24-Stunden-Kundendienst kombiniert und eine Komplettlösung für alle Anforderungen im Bereich des Handels mit Kryptowährungen angeboten würden.
Hohe Risiken bei Anlagen in KryptowährungenKryptowährungen können z. b. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich Handelsplattformen warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen teilweise unerbeten bzw. unaufgefordert angesprochen werden und zu Einzahlungen verleitet werden, die dann verloren sind.
Konkrete Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat vor dem Abschluss mit Geschäften mit StormGain LLC gewarnt und darauf verwiesen, dass die Gesellschaft keine Erlaubnis hat, um konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die FMA kann durch einen derartigen Hinweis die Öffentlichkeit informieren, dass eine natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäft in Österreich nicht berechtigt ist.
Möglichkeiten für Anleger der StormGain
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt auch unter Umständen eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die StormGain, soweit bekannt, nicht.
Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreibern derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin nicht gestattet. Von der BaFin wird daher auch zur Vorsicht geraten.
Soweit von der StormGain bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG bzw. neu § 15 WpIG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Anleger die bei der Internethandelsplattform stormgain.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform StormGain investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 30.11.2021