
Handelsplattform SummitTrade – Vorsicht!
Von der Onlineplattform summittrade.co werden Anlagen in Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) und ein Forex-Handel angeboten.
Auf der Homepage von Summit Trade Co. wird damit geworben, dass CFDs ein recht unbekanntes Investmentinstrument waren und sie sich aber heute einer großen Beliebtheit erfreuen, selbst unter Kleinanlegern.
Auf der Homepage wird mit einer einfachen Bedienbarkeit und einer Sicherheit der Einlage durch Verschlüsselungstechnologie geworben. Alleine durch eine Verschlüsselung ist aber eine Sicherheit der Einlagen nicht gegeben. Das Leverage und die Preisvolatilität seien besonders attraktiv, aber CFD´s würden noch viele weitere praktische Vorzüge für den Handel auf den Märkten enthalten.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Tatsächlich handelt es sich aber bei Investitionen in Differenzkontrakten um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt über keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Von der Summit Trade Co. werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem verschiedenen Leistungsspektrum angeboten, etwa ein
- Basic-Konto,
- ein Silber-Konto,
- ein VIP-Konto.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform Summit Trade Co. und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die Summit Trade Co. unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der Summit Trade Co.
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf
- Rohstoffe,
- Aktien,
- Indizes,
- Währungen und
- Kryptowährungen
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Summit Trade Co., soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der Summit Trade Co. bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Summit Trade, Einschreiten der BaFin
Gegenüber der Summit Investment Group OÜ, Tallinn, Estland, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde eine sofortige Einstellung eines unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Die Internethandelsplattform summitrade.co offeriert Anlegern in Deutschland Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte.
Von Summit Trade wird damit nach Auffassung der BaFin gewerbsmäßig ein Eigenhandel gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit.c Kreditwesengesetz (KWG) betrieben.
Über eine dafür nötige Erlaubnis der BaFin verfügt die Plattfrom bzw. deren Betreibergesellschaft nicht. Der Eigenhandel wird damit unerlaubt betrieben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform SummitTrade investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Stand: 10.12.2020