Handelsplattform swiss-capital – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform swiss-capital werden unter der Domain swiss-capital.fm Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD´s) , die auf Währungen, Aktien, Rohstoffe und Indizes laufen, angeboten. Das Unternehmen schließt entsprechende Geschäfte u. a. mit deutschen Anlegern ab.
Im Übrigen trifft das Unternehmen selbst Anlageentscheidungen über die Handelskonten, die Kunden zuvor auf der Plattform eröffnet haben.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) – hohe Risiken
Der Handel mit sog. CFD´s ist für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte im Rahmen eines Bescheids vom 20.08.2020 gegenüber der Betreibergesellschaft der Handelsplattform swiss-capital, der Firma AND Corp Ltd., fest, dass die Firma AND Corp Ltd. bzw. die Handelsplattform gewerbsmäßig eine Finanzportfolioverwaltung und den Eigenhandel nach Kreditwesengesetz (KWG) betrieben. Für entsprechende Tätigkeiten ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Bei der BaFin handelt es sich um die Aufsichtsbehörde in Deutschland für Finanzdienstleistungen.
Nachdem sowohl die AND Corp Ltd. als auch die Handelsplattform ohne Erlaubnis der BaFin handelten, verstießen sie gegen das Kreditwesengesetz und handelten unerlaubt.Darüber hinaus stellte die BaFin fest, dass sich ein rechtsverbindliches Impressum auf der Internetseite der Firma swiss-capital nicht findet und die Benennung der AND Corp Ltd. als das für die Handelsplattform verantwortliche Unternehmen zwischenzeitlich entfernt wurde.
Dies wirft ein äußerst negatives Licht auf die Firma swiss-capital.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform swiss-capital.
Anleger die bei der Internethandelsplattform swiss-capital investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 01.10.2020