Handelsplattform swisscrypto365 – Achtung
Auf der Homepage der swisscrypto365 wird damit geworben, dass swisscrypto365 ein internationaler Forex-Broker ist und es wird dargestellt, dass man innovative Lösungen für mehr als 200.000 Privatkunden findet und auch Asset Managern die Möglichkeit eröffnet wird, in mehr als 60 Aktienmärkten und über 40 Ländern in Option, Forex, Warrants etc. zu handeln.
Hohe Risiken beim Forex-Handel bzw. beim Handel in Kryptowährungen
Der Forex-Handel bzw. auch ein Handel in Kryptowährungen ist mit hohen Risiken verbunden. Da dabei auch mit Derivaten gehandelt wird, muss dann eine Margin gestellt werden, woraus sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnhinweise der FINMA
Die Aufsichtsbehörde in der Schweiz, die FINMA, hat Swisscrypto365 auf ihre Warnliste, auch mit dem Hinweis, dass kein Handelsregistereintrag für die Adresse in Bern besteht, gesetzt.
Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, für die eine Erlaubnis der BaFin erforderlich ist. Bei Unternehmen und Personen, die auf der Warnliste der BaFin stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, wobei der Verdacht jedoch nicht weiter abgeklärt werden konnte, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Auch kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lässt.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform swisscrypto365 und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die swisscrypto365 unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der swisscrypto365
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen im Forex-Handel, in CFD´s und binäre Optionen auf
- Rohstoffe,
- Aktien,
- Indizes,
- Währungen und
- Kryptowährungen
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die swisscrypto365, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der swisscrypto365 bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Swiss Crypto 365 investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Stand: 26.05.2020