
Internethandelsplattform Swiss Premium FX – Achtung
Von der Tradingplattform Swiss Premium FX werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes, Rohstoffe, Kryptowärhungen etc. sowie Anlagen im Forex-Bereich angeboten.
Auf der Webseite www.swisspremiumfx.com wird damit geworben, dass die Plattform ein internationaler Broker ist, der Privatanlegern und intentionellen Anlegern Zugang zu über 200 handelbaren Instrumenten aus sechs Anlageklassen bietet und das Unternehmen weltweit erfolgreich tätig ist und großen Wert darauf legt, allen Kunden professionelle und zuverlässige Dienstleistungen zu bieten.
Außerdem wird dargestellt, dass Swiss Premium FX Mitglied einer 1989 gegründeten internationalen Finanzdienstleistungsgruppe ist, die den Kunden ein hohes Maß an Vertrauen und Zuversicht bietet und Swiss Premium FX 2016 gegründet wurde und der preisgekrönte globale Marktführer im Online-Handel sei.
Von Swiss Premium FX werden auch unterschiedliche Kontomodelle mit unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 100,00 bis US-$ 10.000,00 offeriert, nämlich
- - ein MICRO Konto,
- - ein PREMIUM Konto,
- - ein VIP Konto,
- - ein ZERO FEST Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt über keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnhinweise der BaFin
Die BaFin ha aktuell darauf hingewiesen, dass die Behörde der Swiss Premium FX keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland gegeben hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Im Übrigen würde die Gesellschaft an Kunden Formulare mit Zahlungsinformationen und mit dem Logo der BaFin und des Auswärtigen Amtes übermitteln und auch fälschlicherweise behaupten, von der zypriotischen Aufsicht, Cysec, lizenziert zu sein.
Im Übrigen warnt die BaFin hinsichtlich der Handelsplattform Swiss Premium FX und anderer Handelsplattformen seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die Swiss Premium FX unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der Swiss Premium FX
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Swiss Premium FX , soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der Swiss Premium FX bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform swisspremiumfx.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Swiss Premium FX investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 17.11.2020