Onlinehandelsplattform SwissFutureFX– Achtung
Von der Internethandelsplattform SwissFutureFX werden verschiedene Anlagen, insbesondere in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes etc., sowie Anlagen im Forex-Bereich angeboten
Auf der Webseite swissfuture-fx.com wird dargestellt, dass die Kunden höchste Priorität haben und man sich daher bemüht, einen höchstprofessionellen Kundenservices und Support zu bieten und bei SwissFutureFX nur modernste Technologien angewendet werden, um Daten und Gelder zu sichern.
Weiterhin wird auf der Homepage damit geworben, dass SwissFutureFX ein etablierter Forex-Broker sei, der sich darauf konzentriert, mit Hilfe fortschrittlichsten Technologien herausragende Finanzdienstleistungen und personalisierte Kontoverwaltungen anzubieten und das Unternehmen aus talentierten und äußerst kompetenten Mitarbeitern besteht, die eine langjährige und einschlägige Erfahrung in der Finanzbranche besitzen.
Von SwissFutureFX werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von € 10.000,00 bis € 50.000,00 offeriert, nämlich
- - ein Silberkonto,
- - ein Goldkonto,
- - ein Platiniumkonto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungspaaren bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigt oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform SwissFutureFX und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die SwissFutureFX unseriös ist.
Ermittlungen der BaFin gegen SwissFutureFX
Die BaFin hat in einem Hinweis klargestellt, dass die SwissFutureFX keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen hat und die Gesellschaft nicht unter der Aufsicht der BaFin steht.
Nach Auffassung der BaFin begründen die Inhalte der Homepage swissfuture-fx.com sowie die der BaFin bekannten Informationen und Unterlagen die Annahme, dass seitens der Betreibergesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbracht werden.
Die BaFin ermittelt insoweit.
Im Übrigen hat die BaFin auch darauf hingewiesen, dass das Unternehmen gefälschte Rechnungen der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FCA, versendet, wonach angeblich ausgewiesene Gewinne nach der Zahlung von Steuern ausgezahlt würden. Weder die FCA noch die BaFin würden derartige Rechnungen stellen oder versenden, so die BaFin. Es würde sich um gefälschte Dokumente handeln.
Möglichkeiten für Anleger der SwissFutureFX
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die SwissFutureFX, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der SwissFutureFX bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform swissfuture-fx.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform SwissFutureFX investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 04.02.2021