Internethandelsplattform Terra-Coins – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform Terra-Coins wird ein Handel und eine Lagerung von Kryptwärhugnen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass, wenn man bereit ist, den nächsten Schritt zur digitalen Optimierung seines Unternehmens zu unternehmen, man sich an Terra-Coins wenden soll, um eine kostenlose Bewertung zu vereinbaren und man gerne herausfinden würde, wie viel Wert man dem Unternehmen des Kunden hinzufügen könne.
Auch wird auf der Webseite damit geworben, dass Terra-Coins im Jahre 2018 die radikale Idee hatte, dass jeder – überall – in der Lage sein sollte, einen einfachen und sicheren Zugang zu Bitcoin zu erhalten und man die Kryptowährung als die Zukunft des Geldes und als Katalysator für die Schaffung eines offenen Finanzsystems auf der ganzen Welt sehen würde.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von € 10.000,00 bis € 250.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Anfänger Konto,
- - ein Fortgeschrittener Anfänger Konto,
- - ein Gold Konto,
- - ein VIP Konto.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. b. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Für einige der von Terra-Coins angebotenen Leistungen ist unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin notwendig.
Möglichkeiten für Anleger der Terra-Coins
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in
- - ryptowährungen,
- - Forex-
- - sowie Differenzkontrakten (CFD´s)
getätigt haben.
Wer in Deutschland Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt auch unter Umständen eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Terra-Coins, soweit bekannt, nicht.
Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreibern derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin nicht gestattet. Von der BaFin wird daher auch zur Vorsicht geraten.
Soweit von Terra-Coins bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Anleger die bei der Internethandelsplattform terra-coins.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Terra investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 25.10.2021