Onlinehandelsplattform terratradeX – Achtung
Von der Tradingplattform terratradeX werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes etc. sowie Anlagen im Forex-Bereich angeboten.
Auf der Webseite www.terratradex.com wird damit geworben, dass terratradeX der erste Schritt zum Wohlstand und Wissenskraft ist und terratradeX mit der Absicht entwickelt wurde, intelligente Menschen auf den eigenen Weg zur finanziellen Freiheit zu bringen.
Weiterhin wird auf der Homepage dargestellt, dass sich CFD´s zu einen der meisten akzeptierten Anlageinstrumenten auf dem Markt entwickelt haben und nur wenige es geschafft haben, in dieser sich ständig verändernden und expandierenden Branchen zu wachsen und terratradeX seine Tradingtechnologie und seine Benutzererfahrung kontinuierlich verbessert hat, in dem es die neuen Handelsstiele und -methoden und gleichzeitig eine große Vielfalt an Vermögen hinzugefügt hat.
Von terratradeX werden auch verschiedene Kontovarianten mit verschiedenen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen angeboten, nämlich
- - ein Standartkonto,
- - ein Gold-Konto,
- - ein Platin-Konto,
- - ein V. I. P. Konto,
- - ein Affiliate-Konto,
- - ein VIP-Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt über keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Handel in Kryptowährungen und beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnung der britischen Finanzmarktaufsicht (FCA)
Nach einem Hinweis der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Financial Conduct Authority (FCA) handelt es sich bei terratradeX um eine Gesellschaft, die von der FCA nicht autorisiert und nicht bei der FCA registriert ist, also nicht der Aufsicht der FCA unterliegt, und die Finanzdienstleistungen ohne Genehmigung der FCA anbietet.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform terratradeX und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die terratradeX unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der terratradeX
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die terratradeX, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der terratradeX bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform terratradex.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform terratradeX investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 13.11.2020