Onlinehandelsplattform thegoldcapitals– Achtung
Von der Internethandelsplattform thegoldcapitals werden Anlagen in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass Dank des Teams hochqualifizierter Finanzexperten die hervorragende Leistung des Unternehmens zusammen mit einem erheblichen Vermögenszuwachs es dem Unternehmen ermöglicht haben, seine Produkte und Dienstleistungen auf dem freien Markt allen anzubieten, die an rentablen Investitionen und langfristig stabilen Einnahmen interessiert sind.
Weiterhin wird auf der Homepage damit geworben, dass das Team der Finanzspezialisten des Unternehmens mit starken Kenntnissen im Krypto-Mining eine effektive Analyse und finanzielle Situation ermöglicht.
Es werden auch verschiedene Pläne mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 500,00 bis US-$ 50.000,00 angeboten, nämlich
- - ein STANDARD Plan,
- - ein BRONZE Plan,
- - ein Elite Plan,
- - ein Silver Plan,
- - ein Gold Plan,
- - ein DIAMOND Plan,
- - ein Platinum Plan.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. b. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich Handelsplattformen warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen teilweise unerbeten bzw. unaufgefordert angesprochen werden und zu Einzahlungen verleitet werden, die dann verloren sind.
Möglichkeiten für Anleger der thegoldcapitals
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in
- - Kryptowährungen,
- - Forex-
- - sowie Differenzkontrakten (CFD´s)
getätigt haben.
Wer in Deutschland Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt auch unter Umständen eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die thegoldcapitals, soweit bekannt, nicht.
Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreibern derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin nicht gestattet. Von der BaFin wird daher auch zur Vorsicht geraten.
Soweit von thegoldcapitals bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Anleger die bei der Internethandelsplattform thegoldcapitals.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform thegoldcapitals investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 31.10.2021