Internethandelsplattform Tierion Finance – BaFin greift ein
Gegenüber der Onlinehandelsplattform Tierion Finance hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde eine sofortige Einstellung einer unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie eines unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Über die Plattform tierion-finance.com werden Handelskonten für Anleger eröffnet, über die ein Handel mit Kryptowährungen und Fiat-Währungen stattfinden soll, so die BaFin. Nach Erkenntnissen der BaFin trifft dabei die Tierion Finance ohne vorherige Rücksprache mit dem Anleger selbst Anlageentscheidungen. Auch erwerbe die Tierion Finance regelmäßig Bitcoins, um diese an Kunden weiterzuverkaufen.
Nach Ansicht der BaFin wird damit eine Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und ein Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG betrieben.
Über eine dafür notwendige Erlaubnis der BaFin verfügt Tierion Finance nicht.
Die BaFin weist auch darauf hin, dass Anleger im Rahmen der Kundenbeziehung falsche Steuerforderungen erhalten haben.
Auf der Webseite von Tierion Finance wird auch dargestellt, dass Tierion Finance seit dem Auftreten von immer mehr attraktiven Möglichkeiten in Devisen-Märkten zu investieren, eine Plattform entwickelt hat, um Gelegenheitsanleger über ehemals bestehende Grenzen hinweg mit Kapitalmärkten zu verbinden und man mit Tierion Finance ohne viele Vorkenntnisse handeln könne.
Des Weiteren wird damit geworben, dass man den Handel in Kryptowährungen mit minimalen Kapitaleinsatz probieren könne und man mit einem Mindesteinsatz von US-$ 250,00 von den Vorteilen der Plattform profitieren könne und kontrollierte Verluste dank Kapitalrenditen von bis zu 85 % in weniger als einer Stunde der Handel mit Kryptowährungen eine sehr attraktive Option sei.
Hohe Risiken bei Anlagen in Bitcoins
Bitcoins können z. B. zum einen verloren oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Bitcoins besteht in Wertschwankungen. Bitcoins sind nicht durch einen realen Wert gedeckt. Auch kann der Einstieg von Spekulanten, die Bitcoins nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was auch erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform Tierion Finance und anderer Handelsplattformen, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.
Möglichkeiten für Anleger der Tierion Finance
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Tierion Finance bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Tierion Finance investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Tierion Finance investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 11.03.2021