Internethandelsplattform TiMarkets – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform TiMarkets werden insbesondere Anlagen in Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschieden Basiswerte, wie Aktien, Indizes etc., angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass TiMarkets bestrebt sei, den Kunden verantwortungsbewusst die neuesten Informationen bei Forex-Tools und -Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um sie beim Handel zu unterstützen.
Auch wird mit aktiven Werbeaktionen, Boni und Sonderangeboten geworben.
Es wird daraufhin verwiesen, dass man sich durch den erstklassigen Kundenservices als globale Marke etablieren will, in dem man sicherstellt, dass die Rentabilität, der Erfolg und das Glück der Kunden für das Geschäft von zentraler Bedeutung sei.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ oder € 250,00 bis US-$ oder € 100.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Micro Konto,
- - ein Standard Konto,
- - ein Premium Konto,
- - ein VIP Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Konkrete Warnhinweise der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat darauf hingewiesen, dass sie der Beradora Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, als Betreibergesellschaft von timarkets.com keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Hinweise auf der von der Beradora Ltd. betriebenen Webseite würde den Schluss zulassen, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland offeriert, so die BaFin.
Die BaFin weist auch darauf hin, dass auf der Webseite angebliche Regulierungen durch eine IRBEM dargestellt seien und die Seite über einen Link mit der Homepage mfa.org.uk verbunden sei und dort eine Regulierung durch die Markets Financial Authority (MFA) behauptet werde. Allerdings sei weder die IRBEM noch die MFA eine legitime nationale oder internationale Finanzmarktaufsichtsbehörde.
BaFin greift ein
Gegenüber der Betreibergesellschaft der Handelsplattform TiMarkets hat die BaFin nun die sofortige Einstellung einer unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Über die Handelsplattform TiMarkets könnten deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die dann Anlagen in Devisen und Aktien abgewickelt werden könnten, wobei Mitarbeiter der Beradora Ltd. selbstständige Anlageentscheidungen treffen würden, so die BaFin.
Damit wird von der Betreibergesellschaft nach Auffassung der BaFin gewerbsmäßig eine Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG betrieben.
Über eine dafür nötige Erlaubnis der BaFin verfügt die Betreibergesellschaft nicht, so dass es sich um eine unerlaubte Finanzportfolioverwaltung handelt.
Möglichkeiten für Anleger der TiMarkets
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der TiMarkets bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform timarkets.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform TiMarkets investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 25.03.2021