Handelsplattform topindex – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform topindex werden unter der Domain www.topindex.co u. a. Forex- Handelsgeschäfte sowie Aktien, Indizes und Kryptowährungen angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Forex Handel – hohe Risiken
Beim Forex-Handel handelt es sich um einen Währungshandel, wobei der Forex-Handel bis vor kurzem ausschließlich Banken und Großinvestoren vorbehalten war. Beim Forex-Trading geht es im Prinzip darum, eine Währung zu einem bestimmten Wechselkurs gegen eine andere zu tauschen. Es werden immer zwei Währungen einander gegenübergestellt, wobei Trader auf eine Änderung des Wechselkurses spekulieren. Die beiden Währungen eines Paars stehen immer in einem bestimmten Wertverhältnis zueinander. Bei einzelner Betrachtung eines Devisenpaars stellt eine Währung die Basiswährung, die zweite die Bezugswährung dar. Beide werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der genaue Wert hängt dabei immer von Angebot und Nachfrage ab. Je größer die Nachfrage nach einer Währung, desto höher ist der Wert innerhalb des Währungspaares. Der Trader kann beim Forex-Handel sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse spekulieren. Mit beiden Varianten können Gewinne erzielt werden.
Nachdem es sich beim Forex-Trading um Hebelgeschäfte handelt und damit mit einem kleinen Einsatz hohe Gewinne erzielt werden können, profitieren Trader in vollem Maße von der Kursentwicklung, auch wenn tatsächlich nur ein kleiner Betrag investiert wird. Allerdings kann die Hebelwirkung in beide Richtungen ausschlagen. So sind zwar auf der einen Seite überproportionale Gewinne, aber auf der anderen Seite auch sehr hohe Verluste möglich. Der Forex-Handel ist deshalb für Personen vollkommen ungeeignet, die über keine Trading-Erfahrung verfügen. Es bestehen Totalverlustrisiken.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform topindex agiert eine Firma Penelope Partnership Ltd., die auf St. Vincent und den Grenadinen ihren Sitz hat.
Weder die Handelsplattform noch deren Betreibergesellschaft verfügen über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland entsprechende Handelsgeschäfte anzubieten und handeln daher unerlaubt. Dies stellt einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar und wirft natürlich kein gutes Licht auf die Handelsplattform.
Äußerst fragwürdig ist auch, dass ehemalige Anleger einer weiteren Handelsplattform, namens Option888 – gegen die Verantwortlichen ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen Betrugs – von Mitarbeitern der topindex angesprochen werden, wobei ihnen in Aussicht gestellt wird, dass wenn sie eine „Steuerzahlung“ leisten würden, ihr bei der Handelsplattform Option888 eingezahltes Kapital ausbezahlt erhalten würden. Anlegern kann nur dringend davon abgeraten werden, entsprechende „Steueranforderungen“ zu begleichen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform topindex.
Anleger die bei der Internethandelsplattform topindex investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 24.09.2020