Internetplattform toptradepro – BaFin greift ein
Gegenüber der Ideas in Motion Ltd., Ajeltake Islands, Marshallinseln, der Betreibergesellschaft der Handelsplattform www.toptradepro.com, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde das unerlaubte Betreiben einer grenzüberschreitend erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die Ideas in Motion Ltd. offeriert deutschen Anlegern über die Handelsplattform www.toptradepro.com Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracs for Difference – CFD´s) und lässt sich für einen entsprechenden Handel in Differenzkontrakten auf der Plattform toptradepro von Anlegern Vollmachten erteilen und auf trifft auf dieser Basis Entscheidung zum Handel für ihre Kunden.
Damit betreibt die Ideas in Motion Ltd. nach Ansicht der BaFin eine Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) ohne dass dies über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Auf www.toptradepro.com werden auch verschiedene Kontoformen mit verschiedenen Leistungen, z. B. unterschiedlichen Willkommensbonus, angeboten, nämlich
- ein Basic-Konto,
- ein Bronze-Konto,
- ein Silver-Konto,
- ein Gold-Konto,
- ein Platin-Konto und
- ein Schwarz-Konto.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform www.toptradepro.com und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.
Möglichkeiten für Anleger
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf
- Rohstoffe,
- Aktien,
- Indizes,
- Währungen und
- Kryptowährungen
Auch die Handelsplattform www.toptradepro.com verfügt laut der Mitteilung der BaFin nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Soweit von der www.toptradepro.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Anleger die bei der Internethandelsplattform TopTradePro investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die der Handelsplattform www.toptradepro.com Kapital zur Verfügung gestellt haben.
Stand: 04.05.2020