Onlinehandelsplattform TradeBase24 – Achtung
Von der Internethandelsplattform TradeBase24 wird ein Handel in Kryptowährungen bzw. Forex angeboten.
Auf der Webseite www.tradebase24.com wird damit geworben, dass sich TradeBase24 von Anfang an auf die Schaffung einer hochmodernen Handelsplattform konzentriert hat, um seinen Investoren eine einfache, transparente und sichere Möglichkeit zum Handeln an den Finanzmärkten zu bieten. Weiterhin wird dargestellt, dass es bei TradeBase24 Priorität ist, eine langfristige Beziehung zu den Kunden aufzubauen und aufrecht zu erhalten, in dem man ein außergewöhnliches Handelsumfeld und hervorragende Kundenbetreuung bietet.
Außerdem wird auf der Webseite auch ausgeführt, dass TradeBase24 seit 2016 im Betrieb ist und Erfahrung als Account Manager und Market Research Abteilung von sechs bis elf Jahren auf dem Gebiet der Finanzmärkte reicht.
Auf der Webseite ist auch eine Kontaktadresse in Deutschland, Frankfurt am Main, angegeben.
Ein rechtsverbindliches Impressum fehlt allerdings.
Hohe Risiken beim Handel in Kryptowährungen und beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Kryptowährungen können zum einen z. B. verloren oder auch gestohlen werden, etwa durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryprowährungen besteht in Wertschwankungen. Kryptowährungen sind im realen Wert gedeckt. Auch kann der Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was auch erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Warnung der britischen Finanzmarktaufsicht (FCA)
Nach einem Hinweis der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Financial Conduct Authority (FCA) handelt es sich bei TradeBase24 um eine Gesellschaft, die von der FCA nicht autorisiert und nicht bei der FCA registriert ist, also nicht der Aufsicht der FCA unterliegt, und die Finanzdienstleistungen ohne Genehmigung der FCA anbietet.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform TradeBase24 und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die TradeBase24 unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der TradeBase24
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die TradeBase24, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der TradeBase24 bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform tradebase24.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform TradeBase24 investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 13.11.2020