Internethandelsplattform Tradecryptominers– Achtung
Von der Onlinehandelsplattform Tradecryptominers werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Rohstoffe, Kryptowährungen etc. und Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Homepage wird ausgeführt, dass Tradecryptominers die zuverlässigste und effektivsten verfügbaren Sicherheitstechnologien verwenden würde und man auch eine elastische, mehrstufige Haltestrategie einsetze, um sicherzustellen, dass der Großteil der Gelder für zusätzliche Sicherheit kühl gelagert wird.
Außerdem wird auf der Webseite damit geworben, dass man seit jeher einen kundenorientierten Ansatz verfolge und die Interessen der Kunden in den Mittelpunkt all der Aktivitäten stellen würde und das Team von Tradecryptominers das Ziel hat, zu den besten Online-Handelsplattformen in der Kryptowährungsbranche zu gehören und den Ruf als zuverlässigster und vertrauenswürdigster Partner zu wahren und man weiterhin bestrebt sei, eine dynamische und innovativste Plattform zu schaffen, die die Benutzer mit allen notwendigen Tools für ihre Handelsaktivitäten ausstattet.
Es werden auch verschiedene Handelspläne mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 100,00 bis US-$ 50.000,00 angeboten, nämlich
- - ein SILBER Plan mit der Gültigkeit von fünf Tagen und 5 % täglich,
- - ein GOLD Plan mit einer Gültigkeit von drei Tagen und 15 % täglich und
- - ein DIAMANT Plan mit einer Gültigkeit von drei Tagen und 20 % täglich.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Gordon Zack bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA)
Nach einem Hinweis der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FCA, handelt es sich bei der Tradecryptominers um eine Gesellschaft, die nicht bei der FCA registriert ist, also nicht der Aufsicht der FCA unterliegt und die ohne Genehmigung der FCA Finanzdienstleistungen in Großbritannien anbietet.
Möglichkeiten für Anleger der Tradecryptominers
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Gordon Zack bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform tradecryptominers.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Tradecryptominers investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 10.03.2022