Onlinehandelsplattform tradedax – BaFin schreitet ein
Gegenüber der Premium Service ECN GmbH wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Einstellung eines unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts angeordnet.
Von der Premium Service ECN GmbH wurde auf ihren Konten Kapital von Anlegern entgegengenommen und an Gesellschaften weitergeleitet. Dabei zahlten u. a. Anleger auch Gelder für Anlagen bei der Handelsplattform www.tradedax.com, damit sie ihrem Handelskonto bei dieser Plattform gutgeschrieben werden.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar aber noch nicht rechtskräftig.
Gemäß der BaFin handelt es sich auch bei der tradedax um eine nicht lizenzierte Internethandelsplattform.
Von der Handelsplattform tradedax wurden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) und ein Forex-Handel angeboten.
Soweit bekannt verfügte die tradedax bzw. deren Betreibergesellschaft aber nicht über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Auf der Homepage wurde damit geworben, dass sich tradodax durch seinen Kundenservice auszeichnet.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnung der belgischen Finanzmarktaufsicht, der FSMA
Von der belgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Financial Services and Markets Authority (FSMA), wurde ebenfalls vor Anlagen mit der Handelsplattform tradedax gewarnt.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform tradedax und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.
Möglichkeiten für Anleger der tradedax
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die tradedax, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der tradedax bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform tradedax.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
tradedax- weitere Schritte der BaFin
Gegenüber der Almo Markets VIP GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde mit Verfügung vom 27.10.2020 die sofortige Einstellung und Abwicklung eines von der Gesellschaft unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäftes angeordnet.
Von der Almo Markets VIP GmbH wurden Gelder auf ihren Koten von Anlegern entgegengenommen und an verschiedene Gesellschaften weitergeleitet, wobei Zahlungen u. a. von Anlegern der Handelsplattform tradedax auf Konten der Almo Markets VIP GmbH eingezahlt wurden, damit diese den bei der Handelsplattform tradedax geführten Handelskonten gutgeschrieben werden.
Anleger die bei der Internethandelsplattform tradedax – BaFin investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 11.12.2020