Internethandelsplattform TraderXP – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform TraderXP werden Anlagen in Form von binären Optionen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass TraderXP einer einer der bequemsten und profitable führender Broker in binären Optionen sei, den man wählen könne.
Auf der Webseite wird auch damit geworben, dass TraderXP perfekt für Neuankömmlinge auf dem Markt sei, weil es so einfach und leicht zu bedienen sei und es zur gleichen Zeit auch verschiedene erweiterte Funktionen für die Veteranen des Marktes bietet.
Hohe Risiken beim Handel in binären Optionen
Binäre Optionen sind Derivate, die auf einen Barausgleich gerichtet sind. Ob ein Barausgleich zugunsten des Anlegers anfällt, hängt davon ab, ob vor Ablauf hinsichtlich des Preises, des Kurses oder des Wertes eines zugrunde liegenden Basiswertes ein bestimmtes Ereignis eintritt. Der Anleger spekuliert z. B. darauf, dass ein Wert oder Preis einer Aktie, einer Währung oder einer Kryptowährung in einer bestimmten Zeit steigt oder fällt. Tritt das entsprechende Ereignis nicht ein, ist ein Totalverlust gegeben.
Binäre Optionen werden auch nicht an einer Börse oder einem liquiden Markt gehandelt.
Bei Anlagen in binären Optionen bestehen hohe Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust.
Aus diesem Grund hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verbot des Vertriebs und des Verkaufs von binären Optionen an Privatanleger in Deutschland erlassen.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Internethandelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger in Deutschland von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin haben, angesprochen werden.
Von TraderXP wird zwar auch noch auf Anträge auf Genehmigungen anderer Finanzmarktaufsichtsbehörden, wie etwa der CTCC verwiesen. Soweit uns bekannt, verfügt die TraderXP bzw. deren Betreibergesellschaft aber nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der TraderXP
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der TraderXP bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform traderexperience.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform TraderXP investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 01.04.2022