Handelsplattformen TradingPoint Holdings – xm.com und trading.com
TradingPoint Holdings fungiert unter der Domain trading-point.com als Dach für zwei verschiedene Handelsplattformen, nämlich xm.com und trading.com.
Die zwei Marken von TradingPoint Holdings
Unter TradingPoint Holdings werden zwei verschiedene Plattformen als Marken, nämlich XM.COM und Trading.com, geführt.
Plattform xm.com
xm.com sei ein Finanzdienstleister der nächsten Generation für den Onlinehandel und es wird dargestellt, dass Anlagen in Devisen, also im Forex-Handel und Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes, Edelmetalle und Energie angeboten werden. Weiterhin wir geschildert, dass xm.com mehrfach ausgezeichnet sei und sich durch seine Geschäftsethik, Geschäftstransparenz und seinen Innovationsgeist auszeichnet.
Plattform trading.com
Trading.com sei ein Finanzdienstleister mit einem revolutionären Ansatz für Online-Anlagedienstleistungen in Geldwechsel und Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf Aktien, Indizes, Rohstoffe, Energie und Edelmetalle.
Auf trading-point.com wird dargestellt, dass die Plattform mit der Vision gegründet sein, den Bedürfnissen einer neuen Generation von Privatanlegern gerecht zu werden und Kunden ein neues Handelsergebnis mit einfachen, schnellen und unkomplizierten Services für den Handel in über 1.200 Märkten bietet.
Weiterhin wird mit einem einfachen und unkomplizierten Handel und einer einfachen Kontoregistrierung geworben.
Als Sitz wird eine Geschäftsadresse in Zypern angegeben.
Es wird auch auf verschiedene Lizenzen verwiesen.
Eine Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist allerdings nicht ersichtlich.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt über keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform TradingPoint Holdings bzw. xm.com und trading.com und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die TradingPoint Holdings bzw. xm.com und trading.com unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der TradingPoint Holdings bzw. xm.com und trading.com
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die TradingPoint Holdings bzw. xm.com und trading.com, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der TradingPoint Holdings bzw. xm.com und trading.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform TradingPoint Holdings bzw. xm.com und trading.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform TradingPoint holdings investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 22.07.2020