Internethandelsplattform UnicornFX – BaFin ermittelt
Hinsichtlich der UnicornFX (Europe) Ltd., mit Geschäftsanschrift in Zürich, Schweiz, und der Businesoft Ltd. hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass diese keine Erlaubnis der Behörde nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen besitzen und diese nicht der Aufsicht der BaFin unterliegen.
Die UnicornFX (Europe) Ltd. und die Businesoft Ltd. würden als Betreiber der Webseite unicorn-fx.com auftreten und Differenzkontrakte und auch Forex-Anlagen anbieten, so die BaFin.
Auf der Homepage von UnicornFX wird dargestellt, dass die preisgekrönte Anlageplattform Unternehmen einen unkomplizierten Handel und intuitive Markanalysefunktionen bieten würden, die per Knopfdruck verfügbar seien und man Renditen mit der UnicornFX Plattform realisieren soll. Weiterhin wird damit geworben, dass man schnell und einfach direkt aus dem Browserfenster investieren könne, ohne dass eine separate Anwendung erforderlich sei.
Außerdem wird auch damit geworben, dass man mit über 800 Vermögenswerte mit hoher Liquidität, wie Aktien, Rohstoffe, Indizes und Währungen etc. handeln könne.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von € 500,00 bis € 100.000,00 angeboten, nämlich
- - ein MICRO Konto,
- - ein SILVER Konto,
- - ein GOLD Konto,
- - ein PLATINUM Konto,
- - ein EXCLUSIVE Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die UnicornFX bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der UnicornFX
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der UnicornFX bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform unicorn-fx.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform UnicornFX investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 25.02.2022