Onlineplattform VolksFx – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform VolksFx wird unter der Domain volksfx-net u. a. der Handel mit Kryptowährungen angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform VolksFx sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma VolksFx nicht zu entnehmen. Es findet sich lediglich ein Hinweis auf eine Adresse in Österreich. Die Fima VolksFx soll in der Kolingasse 14 in 1090 Wien eine Niederlassung haben.
Auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe einer entsprechenden Betreibergesellschaft und der Firma VolksFx sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.
Mittlerweile, d. h. am 25.01.2023, warnte auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) vor dem Abschluss von Geschäften mit der Firma VolksFx mit angeblichem Sitz in Wien. Die FMA teilte mit, dass der Anbieter keine Berechtigung hätte, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es sei dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung nicht gestattet.
Auch in Deutschland verfügt die Firma VolksFx über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform volksfx.net die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform VolksFx.
Anleger die bei der Internethandelsplattform VolksFx investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 07.02.2023