
Internethandelsplattform WinMarket – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform WinMarket werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Indizes, Rohstoffe, Aktien, sowie Forex-Anlagen offeriert.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass man sich 10.000 Händlern aus über 150 Ländern anschließen soll, die sich für WinMarket entscheiden, um die weltweit besten Finanzprodukte zu handeln – von Währungen und Rohstoffen bis hin zu CFDs und WinMarket eine solide Grundlage für zukünftiges Wachstum geschaffen habe.
Außerdem wird auf der Webseite damit geworben, dass WinMarket ein zuverlässiger Partner sei, der Anleger zum finanziellen Erfolg führt und es seit der Gründung des Unternehmens immer das Ziel war, den Handel an den Finanzmärkten professioneller, einfacher und sicherer zu gestalten.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 250,00 bis US-$ 20.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Basic Konto,
- - ein Standard Konto,
- - ein Advanced Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die WinMarket bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Ermittlungen der BaFin
Nach Ermittlungen der BaFin ist eine Seabreeze Partners Ltd. als Betreibergesellschaft für die Handelsplattform WinMarket verantwortlich.
Gegenüber der Seabreeze Partners Ltd. hatte die BaFin bereits im Zusammenhang mit einer anderen Handelsplattform die Einstellung eines unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet, soweit über eine andere Handelsplattform Anlegern Anlagen in Differenzkontrakten angeboten worden waren.
Es sei der BaFin bekannt geworden, dass Anleger eine gefälschte Lizenz der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FCA, erhalten und im Betreff eines derartigen Schreibens auch neben dem Logo der FCA die Logos der fscs, der Bank in England, erscheinen würden und im Internetauftritt der Plattform eine Anschrift in Berlin genannt würde, sich jedoch vor Ort keine Anhaltspunkte auf die beteiligten Gesellschaften feststellen lassen würden.
Möglichkeiten für Anleger der WinMarket
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der WinMarket bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform winmarket.io investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform WinMarket investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 05.10.2021