Onlinehandelsplattform worldstocks
Von der Internethandelsplattform worldstocks werden insbesondere Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Kryptowährungen, Aktien, Indizes etc., angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass worldstocks ein weltweiter Marktführer sei, wenn es um den Handel geht und worldstocks eine schnelle und zuverlässige Online-Trading Plattform mit großartigen Features sei und man sich als Online-Broker auf die Bereitstellung von Dienstleistungen konzentriere, die das Online-Trading zu einer angenehmen, aber lohnenden Erfahrung machen.
Weiterhin wird damit geworben, dass sich worldstocks in folgenden Bereichen auszeichnet:
- - erweiterte Chart Erstellung,
- - überall Handeln,
- - flexibler Handel,
- - Handel auf mehreren Märkten, wie Devisen, Aktien, Krypto oder Rohstoffen.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 250,00 bis US-$ 200.000,00 offeriert, nämlich:
- - ein ESSENTIAL Konto,
- - ein MICRO Konto,
- - ein STANDARD Konto,
- - ein PREMIUM Konto,
- - ein PREMIUM PRO Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Konkreter Warnhinweise der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat daher darauf hingewiesen, dass die HF and Company Ltd., handelnd als worldstocks, Seychellen, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften und Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat und dass Unternehmen auch nicht von der BaFin beaufsichtigt wird.
Inhalte der Webseite worldstocks.com erlauben die Annahme, dass von der Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden, so die BaFin.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin haben, angesprochen werden.
Konkrete Ermittlungen der BaFin bezüglich worldstocks
Die BaFin hat klargestellt, dass sie der Betreibergesellschaft der Internethandelsplattform worldstocks, der HF and Company Ltd. keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäfte oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Die Inhalte der von der HF and Company Ltd. betriebenen Homepage begründen nach Ansicht der BaFin die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Die BaFin ermittelt insoweit.
Möglichkeiten für Anleger der worldstocks
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der worldstocks bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform worldstocks investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform worldstocks investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 11.03.2021