Internethandelsplattform Yosemite Execution Partners – Achtung
Nach eigenen Angaben auf der Webseite handelt es sich bei Yosemite EP um eine globale Investitionsplattform, die Investoren mit vielversprechenden Tech-Unternehmen und Start-ups verbinden würde.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass man sorgfältig die begehrtesten Branchen für Investitionen, wie Industriegeschäft, Entwicklung neuer Technologien, Medizin, Entwicklung der neuesten Software und Unternehmertätigkeit, die mit der Lösung ökologischer Probleme verbunden ist, überwachen würde.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass Yosemite Execution Partners eine Investitionsplattform sei, die ihren Ursprung im Jahr 2012 in San Francisco habe und man während der ganzen Zeit einen langen Weg der Entwicklung zurückgelegt habe und damit zu einem der fortschrittlichsten Unternehmen in der Suche und Bereitstellung von Investitionsmöglichkeiten in Unternehmen mit Wachstumspotenzial, sowie in verschiedene innovative Start-ups und Projekte geworden sei und die Spezialisten des Unternehmens einen intensiven 90-Schritt-Analyseprozess verwenden würden, um die profitabelsten und vielversprechendsten Angebote zu identifizieren, die eine hohe Rentabilität der Investitionen ermöglichen.
Dabei wird die Investition von Geldern in verschiedene Unternehmen angeboten, wobei unterschiedliche tägliche Einsätze bei unterschiedlichen Renditen, also Daily rates, von z. B. 0,55 %, bei Einlagezeiträumen etwa von 280 Tage, 290 Tage, 245 Tage, 175 Tage, etc., mit verschiedenen Mindestbeträgen von US-$ 100,00, US-$ 200,00, US-$ 12.000,00, US-$ 3.000,00 etc. mit täglicher Auszahlung, offeriert werden.
Möglichkeiten für Anleger der Yosemite Execution Partners
Anleger, die der Yosemite Execution Partners Kapital zur Verfügung gestellt haben und Schwierigkeiten haben, etwa bei einer Rückzahlung von eingezahltem Kapital, sollten einem im Kapitalanlegerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.
Soweit deutschen Anlegern von der Yosemite Execution Partners angeboten wird, Kapital mit dem Versprechen entgegenzunehmen, darauf Renditen bzw. Zinsen zu zahlen und das Kapital nach einer bestimmten Laufzeit zurückzuzahlen, handelt es sich unseres Erachtens um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).
Für das Betreiben eines Einlagengeschäfts benötigt ein Anbieter, auch mit Sitz im Ausland, wenn er derartige Geschäfte Anlegern in Deutschland anbietet, nach unserer Auffassung eine vorherige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Über eine entsprechende Erlaubnis verfügt aber die Yosemite Execution Partners, soweit uns bekannt, nicht.
Warnung der italienischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (CONSOB)
Im Übrigen hat auch die italienische Finanzmarktaufsichtbehörde, die CONSOB, einen Warnhinweis veröffentlicht, dass sie die Webseite fastinvest.com gesperrt hat. Die CONSOB kann hinsichtlich Anbieter, die Finanzdienstleistungen in Italien anbieten, ohne über eine entsprechende Genehmigung der CONSOB zu Verfügung, den Zugang zu Webseiten blockieren.
Soweit von der Yosemite Execution Partners Bank- bzw. Einlagengeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland betrieben werden, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen begründen lassen.
Denn im Falle eines unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG (Kreditwesengesetz) bzw. gemäß § 15 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) auf Schadensersatz haften.
Auch weitere Ansprüche sind denkbar.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der Yosemite Execution Partners Kapital zur Verfügung gestellt haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Yosemite Execution Partners investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 04.05.2022