
Onlinehandelsplattform Yuan Pay App – BaFin ermittelt gegen die Yuan Pay Group
Hinsichtlich der Handelsplattform Yuan Pay App, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) klargestellt, dass die Yuan Pay Group, Betreiber der Handelsplattform Yuan Pay Group App, für über die anonym registrierten Webseiten yuanpay-group.de, yuangroup-org/de und yuanpayapp.com/de/ angebotenen Geschäfte keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erteilt hat und die Betreiber auch nicht der Aufsicht der BaFin unterliegen.
Nach Ansicht der BaFin begründen die Inhalte der Webseite die Annahme, dass seitens der Betreiber Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Die BaFin ermittelt insoweit.
Auf der Webseite von Yuan Pay App wird dargestellt, dass man sich kostenlos registrieren soll, um die Volatilität zu handeln, die sich aus der Einführung dieses E-Yuan ergibt und man Vermögen verdienen könne, in dem man nur US-$ 250,00 investiert.
Weiterhin wird auf der Homepage ausgeführt, dass der E-Yuan ein Zeichen sei, das voraussichtlich im Jahre 2021 eingeführt würde und von der chinesischen Regierung staatlich unterstützt würde und man eine Handelsplattform anbietet, die dabei hilft, die Volatilität zu handeln, die sich aus dem Start ergibt.
Des Weiteren wird damit geworben, dass das Yuan Pay App-Projekt gestartet wurde, um eine dezentrale Handelsplattform für den E-Yuan zu entwickeln und man davon ausgeht, dass der E-Yuan in den nächsten Wochen eingeführt wird.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. b. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust.
Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich Handelsplattformen warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen teilweise unerbeten bzw. unaufgefordert angesprochen werden und zu Einzahlungen verleitet werden, die dann verloren sind.
Auch sind auf der Webseite keinerlei Angaben zu einer Postadresse oder zu einer Telefonnummer angegeben und auch rechtsverbindliches Impressum ist nicht vorhanden.
Es finden sich auch auf der Homepage keinerlei Angaben zu einer Regulierung durch eine Aufsichtsbehörde in Europa.
Möglichkeiten für Anleger der Yuan Pay App
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in
- - Kryptowährungen,
- - Forex-
- - sowie Differenzkontrakten (CFD´s)
getätigt haben.
Wer in Deutschland Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt auch unter Umständen eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Yuan Pay App, soweit bekannt, nicht.
Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreibern derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin nicht gestattet. Von der BaFin wird daher auch zur Vorsicht geraten.
Soweit von Yuan Pay App bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Yuan Pay App investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Yuan Pay App investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 08.07.2021