Internethandelsplattform zurichfg – Achtung
Von der Internethandelsplattform zurichfg werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte sowie Anlagen im Forex-Bereich angeboten.
Auf der Webseite wird damit geworben, dass die Zurich financial group stolz darauf ist, dass ihre Kunden zufrieden sind, weshalb man sich bemüht, jederzeit die beste Handelsplattform zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren wird auf der Homepage auch dargestellt, dass die Zurich financial group von begeisterten Veteranen am Finanzmarkt gegründet worden ist, die sich verpflichtet haben, Menschen weltweit zu ermuntern zu handeln und unabhängig zu investieren und gleichzeitig vollständigen Zugang zu einer großen Anzahl an erstklassigen Vermögenswerten aus allen großen Märkten zu bieten. Aufgrund des reichen Finanzwissens und modernen technologischen Fachkenntnissen könne man Händlern aller Erfahrungsniveaus leistungsstarke und dennoch nahtlose Handelslösungen anbieten.
Auf der Homepage zurichfinancialgroup.co werden auch verschiedene Kontoformen mit einem verschiedenen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen offeriert, nämlich
- - ein Silber-Konto,
- - ein Gold Konto,
- - ein Platin-Konto,
- - ein Vor-Diamant-Konto,
- - ein Diamant-Konto,
- - ein VIP-Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnung der FINMA
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde in der Schweiz, die FINMA, hat die Handelsplattform zurichfinancialgroup.co auf ihre Warnliste gesetzt. Gegen Unternehmen oder Personen, die auf der Warnliste der FINMA stehen, hat die Behörde Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte jedoch den Verdacht nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht habe. Außerdem können Unternehmen in die Warnliste aufgenommen werden, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Durch die Aufnahme in die Warnliste weist die FINMA auch darauf hin, dass die Unternehmen über keine Bewilligung verfügen.
Konkrete Warnung der BaFin zu Zurich FG
Nach einem von der BaFin veröffentlichten Hinweis begründen die Inhalte der Handelsplattform zurichfinancialgroup.co die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen betreibt.
Die BaFin hat darauf verwiesen, dass sie der ZUR-FG Holdings Ltd. keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat und die ZUR-FG Holdings Ltd. bzw. auch die Zurich Financial Group oder Zurich FG nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die zurichfg bzw. CommerceWealth bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.“
Ermittlungserfolge der Staatsanwaltschaft
Einer Staatsanwaltschaft in Deutschland, die auf die Verfolgung von Delikten im Zusammenhang von betrügerischen Handelsplattformen spezialisiert ist, sind große Ermittlungserfolge gegen die Handelsplattform Zurich FG bzw. deren Verantwortliche gelungen.
In Zusammenarbeit mit den bulgarischen Ermittlungsbehörden wurden Ende Juli 2021 im Rahmen einer Aktion mehrere Bürogebäude und Wohnungen in Sofia, Bulgarien, durchsucht und vier Verantwortliche konnten auch festgenommen werden. Gegen die Verantwortlichen, die festgenommen worden sind, besteht der dringende Tatverdacht, dass Anleger im deutschsprachigem Raum über ein Callcenter in Bulgarien über die Handelsplattform Zurich FG betrogen worden sind.
Im Übrigen ist es den Ermittlungsbehörden nach deren Angaben auch gelungen, in Sofia umfangreiches Beweismaterial, insbesondere auch elektronische Daten zu sichern und aus der Auswertung dieser sichergestellten Daten erwarten sich die Ermittlungsbehörden auch weitere Erkenntnisse zu weiteren Verantwortlichen von Zurich FG bzw. des Callcenters.
Möglichkeiten für Anleger der zurichfg
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die zurichfg, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der zurichfg bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform zurichfinancialgroup.co investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform zurichfg investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 11.11.2020